Sie dürfen für Ihre Unternehmensbewertung laut geltender Rechtsordnung als Namen auch ein Pseudonym verwenden (entsprechend dem Grundrecht auf anonyme Meinungsäußerung).
Ihre Unternehmensbewertung darf jedoch keine Beleidigungen, Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.
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